DIE LINKE. BO Rheingau fordert: Macht Koepp zur Co-Op!

OV Rheingau

Das Werk Koepp in Oestrich muss seinen Arbeiter*innen zur Übernahme angeboten werden!

Die Schließung des Produktionsstandorts der Firma Koepp in Oestrich ist zu Recht von vielen Seiten bereits kritisiert worden. Neue Arbeitsplätze könnten den Arbeiter*innen aus Oestrich wohl in mindestens 360km entfernten Werken angeboten werden, doch ob dieses Angebot allen Arbeiter*innen des Oestricher Werks gemacht wird, ist noch unklar. Jene der circa 60 Arbeiter*innen, die leer ausgehen, oder für die ein Werk in 360km Entfernung keine Option darstellt, sollen sich wohl trotzdem keine allzu großen Sorgen um ihre Zukunft machen. Wie sonst darf man die durch Zeitungen bekannt gewordenen Äußerungen des Geschäftsführers Markus Ziegler verstehen, die besagen, dass er bei der guten Beschäftigungslage Hoffnung habe, die Arbeiter würden wieder Arbeit in ihrer Nähe finden (Wiesbadener Tageblatt, 05.01.2018).

Werksschließungen wie diese sind keine Einzelfälle, doch die Situation der Arbeit*innen sieht in den meisten Fällen ähnlich aus, wenn der Arbeitsplatz dicht gemacht wird, um den Profit zu maximieren: Obwohl sie oft über Jahre den Betrieb aufgebaut und am Laufen gehalten haben, werden sie vor die Tür gesetzt – nicht etwa weil der Bankrott droht, sondern weil andere Standorte noch lukrativer geworden sind.

Doch was wäre, wenn die Arbeiter in solchen Fällen ein starkes Mitspracherecht vom Staat garantiert bekämen? Wir wollen, dass das Werk in Koepp zur „Co-Op“ wird! Eine „Co-Op“, oder zu Deutsch „Genossenschaft“, ist ein effektiver Weg, um Demokratie am Arbeitsplatz einzuführen und Standorte zu sichern. Doch nicht nur in Oestrich sollen Arbeiter*innen vor profitorientierter Ausbeutung geschützt werden: Wir stellen uns außerdem ein Gesetz vor, dass den Besitzer*innen der Produktionsstätte folgende Schritte im Falle einer Werksschließung gesetzlich vorschreibt:

 

1) Vor Aufgabe oder Verkauf der Produktionsstätte müssen die Besitzer*innen ihre Pläne der Gewerkschaft mitteilen, und den Gegenwert der Anlage in Zusammenarbeit mit Gewerkschaft und staatlichen Stellen bestimmen lassen.

2) Ist keine Gewerkschaft vorhanden, muss eine Gewerkschaftliche Stellvertretung im Sinne der Arbeiter (d.h. allen Arbeitern, Leiharbeitern, Aushilfen, etc.) miteinbezogen werden.

3) Vor Aufgabe oder Verkauf müssen die Besitzer*innen die Produktionsstätte zum zuvor festgestellten Gegenwert ohne Profit zu erzielen der gesamten Arbeiterschaft zum Verkauf anbieten. Unabhängig davon sollen einzelne Arbeiter*innen auf eine Teilhabe natürlich verzichten können, und stattdessen ihre Abfindungen in Anspruch nehmen.

4) Der Arbeiterschaft wird in dem Falle, dass die Produktionsstätte zukunftsfähig ist und Gewinne erwirtschaften kann, ein Kredit vom Staat angeboten, der ausreicht, um Kauf des Werks und angemessene Modernisierungen zu finanzieren - unter der Bedingung, dass die Fortführung des Betriebs von der Arbeitnehmerschaft genossenschaftlich organisiert wird.

Ähnliche Forderungen hört man derzeit auch von Jeremy Corbins Labour-Partei (UK), und in Spanien und Italien haben sich Gesetze zur Förderung von Genossenschaften gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten bereits bewährt. Arbeitsplätze auf diese Weise demokratisch zu organisieren ist kein Allheilmittel für alle Probleme der Arbeiter*innen in Deutschland, doch es wäre ein wirksames Instrument, um Profitmaximierung zu Lasten der Arbeiter*innen wie im Fall von Koepp in Oestrich zu bekämpfen.