Änderungsantrag zum TOP III.15 der Kreistagssitzung am 27.9.22

Der Kreistag möge beschließen:

Nach „Tafeln“ im vorletzten Satz des Antragstextes soll es lauten: „mit einer sofortigen Sonderleistung im Rheingau von 5 T€ und im Untertaunus von 15T€ sowie den Eltviller Tisch mit 5 T€."

Begründung:

Aufgrund des Sachverhalts, dass die Tafeln im Untertaunus ca. 2/3 der Tafelkund*innen im Kreis versorgen, soll eine Differenzierung der Beträge erfolgen. Zudem können die Tafeln im Untertaunus aktuell 180 Haushalte nicht mehr versorgen und haben die Warteliste deshalb geschlossen.