Bezahlkarte mit höherer Bargeldobergrenze

Kreistagsabgeordnete

Antrag für die Tagesordnung der Sitzung des Kreistags am 06.05.2025:

 

Der Kreistag fordert die hessische Landesregierung auf bei der Bezahlkarte die Bargeldobergrenze nicht auf 50€ sondern auf 150 € monatlich festzulegen.

Begründung:

Die Bargeldobergrenze von 50€ monatlich wird der Realität in unserem Landkreis, in anderen Landkreisen und in vielen Städten nicht gerecht. Sie schafft Probleme im Alltag, die mit einer Erhöhung auf 150€ vermieden werden können. Die Bargeldobergrenze von 50€ schränkt insbesondere die gesellschaftliche Teilhabe von Asylsuchenden stark ein. Sie setzt voraus, dass fast überall mit Karte gezahlt werden kann. Auch im Jahr 2025 gibt es im Rheingau-Taunus-Kreis kleine Läden z.B. Bäckereifilialen, Flohmärkte und Veranstaltungen auf denen es nicht möglich ist, mit Karte zu zahlen.

Besonders schwerwiegend ist, dass die Mittagsverpflegung in Schulen und Kitas oft nur bar oder per Überweisung bezahlt werden kann. Je nach Monat kostet diese zwischen 90 und 99€. Zudem sind Beiträge für Klassenfahrten ein Problem.

Für eine Erhöhung auf 150€ monatlich hat sich auch der Sozialausschuss des hessischen Städtetags ausgesprochen.