Dringlichkeitsantrag: Gedenkstätte Kalmenhof

Der Kreisausschuss wird dringend gebeten sich mit allen verfügbaren Mitteln beim Landes-wohlfahrtsverband dafür einzusetzen, dass der Beschluss nur das Dachgeschoss des ehemaligen Krankenhauses als Gedenkstätte zu nutzen geändert wird und ein den über 700 Mordopfern und den historischen Tatsachen entsprechendes Konzept vorgelegt wird. Die Mitglieder der LWV-Gremien aus dem Rheingau-Taunus-Kreis werden ebenfalls dringend gebeten sich im vorgenannten Sinne zu engagieren.

 

Begründung:

Da der Beschluss des LWV weder den über 700 Mordopfern noch den historischen Tatsachen gerecht wird, ist es dringend erforderlich diese Entscheidung, die anscheinend auf dem Informationsstand von 1988 getroffen wurde, zu korrigieren und ein Konzept vorzulegen, dass dem aktuellen Forschungsstand entspricht. Aus diesem geht hervor, dass die Morde auf allen 3 Stockwerken stattfanden, die vom Kalmenhof genutzt wurden.