Berichtsantrag: Beschäftigung von Menschen mit Behinderung (+ Antwort)

Nach wie vor sind überdurchschnittlich viele Menschen mit Behinderung arbeitslos und ohne Ausbildungsplatz. Deshalb wüssten wir gerne, ob die Kreisverwaltung und die Gesellschaften an denen der Kreis beteiligt ist, ihrer Vorbildfunktion gerecht werden

Der Kreistag möge beschließen:

Beschäftigung von Menschen mit Behinderung

  1. Wie viel Menschen mit Behinderung sind bei der Kreisverwaltung beschäftigt und wie ist die Beschäftigungsquote?
  2. Wie viele Menschen mit Behinderung sind bei den Gesellschaften, an denen der Kreis beteiligt ist, beschäftigt und wie ist die Beschäftigungsquote? Bitte nach Gesellschaften aufschlüsseln.  
  3. Auf welche Weise wirbt der Rheingau-Taunus-Kreis bei Stellenausschreibungen und bei den Ausschreibungen für die Ausbildungsstellen, um Menschen mit Behinderung für eine Bewerbung zu motivieren? Wie verfahren die Gesellschaften, an denen der Kreis beteiligt ist?
  4. Wie viele Menschen mit Behinderung haben sich in den letzten fünf Jahren bei der Kreisverwaltung oder Gesellschaften beworben, an denen der Kreis beteiligt ist? Bitte nach der Kreisverwaltung und den Gesellschaften, sowie nach Alter und Geschlecht aufschlüsseln.
  5. Wie viele Menschen mit Behinderung sind in den letzten fünf Jahren in der Kreisverwaltung eingestellt worden? Wie viele waren es bei den Gesellschaften, an denen der Kreis beteiligt ist?
  6. Werden die beschäftigten Menschen mit Behinderung in der Kreisverwaltung und den Gesellschaften, an denen der Kreis beteiligt ist, gleichwertig zu ihren Kolleg*innen ohne Behinderung nach dem TVÖD für die Kommunen oder anders bezahlt? Bei anderer Bezahlung bitten wir um die entsprechenden Informationen.

Ergebnis:

Die Antwort der Verwaltung und der Gesellschaften des Kreises liegen als Datei bei.