Der Rheingau-Taunus-Kreis erklärt den Klimanotstand

I. Der Kreistag des Rheingau-Taunus-Kreises nimmt zur Kenntnis:

1. dass die Klimakrise eine existentielle Bedrohung für Wohlstand, sozialen Frieden und Zukunftschancen der heute lebenden, aber vor allem der nachfolgenden Generationen darstellt.

2. dass bisherige Einzelbeschlüsse und -maßnahmen des Landkreises in Sachen Klimaschutz als Schritte in die richtige Richtung zu einem Maßnahmenkatalog zu verdichten und weiterzuentwickeln sind.

3. dass der Rheingau-Taunus-Kreis seine Anstrengungen deutlich verstärken und beschleunigen muss, um seinen Beitrag zur Einhaltung der international vereinbarten Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5°C zu leisten.

 

II. Der Kreistag beschließt:

  1. Klimaschutz ist eine kommunale Aufgabe hoher Priorität.
  2. Der Rheingau-Taunus-Kreis übernimmt die Ziele des Pariser Abkommens wie sie von der Bundesregierung im Klimaschutzplan 2050 präzisiert wurden. Die Treibhausgasemissionen sollen bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber 1990 reduziert werden. Aus diesem Globalziel ergeben sich Emissionsminderungsziele für die einzelnen Sektoren für die nächsten 10 Jahre. Die Erfüllung dieser Ziele erfordert ein grundlegendes Umdenken und wirksame Maßnahmen in allen Bereichen.
  3. Aus diesem Handlungsdruck heraus erklärt der Rheingau-Taunus-Kreis den Klimanotstand und stellt alle Entscheidungen, Projekte und Prozesse des Landkreises und seiner Einrichtungen unter den Klimaschutzvorbehalt.
  4. Das bedeutet: Alle klimarelevanten Vorhaben, Projekte und Prozesse sind zu identifizieren, hinsichtlich ihrer Klimafolgen zu bewerten und mit Blick auf ihren Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele sowie auf Optimierungspotenziale und auf Kompensationsmöglichkeiten zu prüfen. Klimafreundlichere Alternativen sind zu entwickeln und abzuwägen.
  5. Der Kreisausschuss wird beauftragt, bis Mitte 2020 Strukturen und Verfahren für den Landkreis und seine Einrichtungen zu entwickeln, die sicherstellen, dass der Klimaschutz als wichtiger Aspekt kommunalen Handelns auf allen Ebenen und in allen Prozessen verankert wird.

 

Begründung:

 

Die Klimakrise ist eine der größten Bedrohungen der heutigen Zivilisation. Ihre Auswirkungen werden unumkehrbar die Grundlagen menschlichen Lebens verändern.

In der Wissenschaft besteht Einigkeit darüber, dass der Klimawandel ganz erheblich von Menschen verursacht wird. Es besteht auch Einigkeit darüber, dass große Katastrophen wie z.B. ein massiver Anstieg des Meeresspiegels sowie die Zunahme von Dürren und Extremwetterereignissen mit verheerenden Folgen für weite Teile der Erdbevölkerung nur dann bewältigt werden können, wenn es gelingt, die Erderwärmung auf 1,5°C gegenüber der vorindustriellen Zeit zu begrenzen. Dieses Ziel muss schnellstmöglich erreicht werden, wenn wir schlimmste Folgen für Mensch und Natur vermeiden wollen.

 

Vor diesem Hintergrund haben zahlreiche  Kommunen und inzwischen ganze Nationen den sogenannten Klimanotstand ausgerufen.

 

Die Folgen des Klimawandels betreffen auch den Rheingau-Taunus-Kreis. Die beispiellose Hitze- und Trockenperioden 2018 und 2019 sowie die Stürme und mit Hochwasser verbundenen Starkregenereignisse der vergangenen Jahre haben uns bereits deutlich spüren lassen, was auch uns bei zunehmendem Klimawandel in verstärktem Ausmaß droht.

Der Rheingau-Taunus-Kreis will mit dem Ausrufen des Klimanotstands eindringlich auf die Notwendigkeit hinweisen, die Freisetzung klimaschädlicher Treibhausgase umgehend zu reduzieren und eine klimafreundliche Wirtschafts- und Lebensweise voranzutreiben.

 

Klimaschutz muss als Querschnittsaufgabe deutlich mehr in das Bewusstsein und in die Verantwortung der Handelnden auch in unserem Landkreis gerückt werden.