Gleichbehandlung mit einer Fraktion mit zwei Mitgliedern

Die beiden Kreistagsabgeordneten der Partei DIE LINKE. werden in der Wahlperiode 2021 – 2026 genauso behandelt wie die beiden Abgeordneten in der Wahlperiode von 2016 – 2021, als 2 Abgeordnete eine Fraktion waren.

Begründung:

Am Arbeitsumfang den 2 Abgeordnete zu leisten haben, hat sich durch die Änderung der HKO durch die Mehrheitsfraktionen im hessischen Landtag nichts geändert. Die Anhebung auf 3 führt dazu, dass die Arbeitsbedingungen für 2 Abgeordnete weiter verschlechtert werden.

Größere Fraktionen haben erheblich mehr Abgeordnete und eine 50%ige bzw. 100%ige Personalstelle zur Verfügung, bei gleichem Arbeitsumfang.

Zudem führen die unterschiedlichen Größen der Kreistage dazu, dass bei gleichem Wahlergebnis unterschiedlich viele Abgeordnete gewählt sind. Bei einer Größe von 71 Mitgliedern unseres Kreistages, hätten wir sogar bei einem schlechteren Wahlergebnis 3 Kreistagsabgeordnete.

Aus dem vorgenannten wird deutlich, dass wir eine Gleichbehandlung mit einer zweier Fraktion der Wahlperiode 2016-2021 sowohl aus Gründen der gleichen Wertigkeit von Wähler*innenstimmen und der Fairness für geboten halten.