Haushaltsanträge 2019

Für die Erweiterung der Schulsozialarbeit auf die 10. Klassen und eine 3. Grundschule wird der HH-Ansatz um 145.000 € erhöht. Für die Tafeln wird der Zuschuss um 20.000 € angehoben. Es wird eine Stelle für die Sozialplanung geschaffen und im HH-Plan eingestellt. Für zusätzliche Sozialwohnungen werden 800.000 € als Verpflichtungsermächtigung eingestellt. Der Notfallseelsorgeverein und die Hospizvereine erhalten einen Zuschuss von 20.000 €. Für die Klima-Kompensation (CO2-Ausstoß) werden 91.000 € veranschlagt. Es wird eine Hebammen-Servicestelle eingerichtet. Dafür werden 30.000 € eingestellt.

Der Kreistag möge beschließen:

1. Für die Erweiterung der Schulsozialarbeit auf die 10. Klassen und eine 3. Grundschule wird der HH-Ansatz um 145.000 € erhöht.
Begründung: Eine Ausweitung der Schulsozialarbeit ist aus fachlicher Sicht sinnvoll und notwendig
(s. die Mitteilungsvorlage der Kreisverwaltung zu Top II.13 der KT-Sitzung vom 30.10.18 ). Um für das Schuljahr 2019/2020 handeln zu können, muss der Ansatz in 2019 um 145 T€ erhöht werden.


2. Für die Tafeln wird der Zuschuss um 20.000 € angehoben.

Begründung: Aufgrund der steigenden Zahl der Tafelberechtigten sind die Tafeln für die Armuts- bekämpfung zunehmend wichtig. Um die Kostensteigerungen zumindest teilweise aufzufangen, ist ein höherer Zuschuss des Kreises angezeigt.


3. Es wird eine Stelle für die Sozialplanung geschaffen und im HH-Plan eingestellt.

Begründung: Um einen vergleichbar guten Standard mit der Jugendhilfeplanung zu erhalten, ist die Schaffung einer ganzen Stelle für die Sozialplanung überfällig (s. dazu das Schreiben v. 19.12.17 der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege im RTK zu den Haushaltsberatungen 2018).


4. Für zusätzliche Sozialwohnungen werden 800.000 € als Verpflichtungsermächtigung eingestellt.
Begründung: Im RTK gibt es mehr als 1000 Sozialwohnungssuchende Haushalte. Um mit gutem Beispiel voranzugehen sollte der Kreis, als Teil der Kommunalen Familie und großer Mitgesellschafter der KWB, deutlich machen, dass er bereit ist, einen Beitrag für ca. 50 neue Sozialwohnungen jährlich zu leisten um das immer größer werdende sozialpolitische Problems zu lösen und die anderen Mitgesellschafter auffordern entweder zusätzliche Grundstücke oder zusätzliches Geld bereit zu stellen, damit die KWB dringend benötigte zusätzliche Sozialwohnungen bauen kann.

Die Freigabe der Mittel soll durch den HFA erfolgen.


5. Der Notfallseelsorgeverein und die Hospizvereine erhalten einen Zuschuss von 20.000 €.

Begründung: Das unbezahlbare soziale Engagement der Ehrenamtlichen in den Notfallseelsorge- und den Hospizvereinen soll u.a. damit gewürdigt werden. Der JuBiS soll über die Freigabe und die Aufteilung der Mittel befinden.


6. Für die Klima-Kompensation (CO2-Ausstoß) werden 91.000 € veranschlagt.

Begründung: Nach der Drucksache-Nr. 801/X (KT 18.Dez.2018 Top II 4) ist das der Betrag den der Kreis für den Ausgleich des CO2-Ausstosses bei einer Beteiligung an dem Kompensationsfonds „Klima-Kollekte“ zu zahlen hat.


7. Es wird eine Hebammen-Servicestelle eingerichtet. Dafür werden 30.000 € eingestellt.

Begründung: Auch in unserem Kreis ist die Versorgung mit Hebammen zunehmend angespannt. Deshalb ist es sinnvoll und notwendig eine Hebammen-Servicestelle einzurichten.
Mit 30.000 € ist sie voraussichtlich zu betreiben. .