Kostenschätzung für die Ausweitung der Schulsozialarbeit

Der Kreisausschuss wird gebeten mit der Einladung zur Kreistagssitzung am 6.2.18 eine Kostenschätzung vorzulegen, was an zusätzlichen Mitteln jährlich benötigt wird, um die Schulsozialarbeit für alle 10. Klassen sowie für die 3. und 4. Klassen an 5 Grundschulen einzuführen.

 

Begründung:

Eine Ausweitung der bewährten Schulsozialarbeit auf die 10. Klassen und einige Grundschulen ist fachlich sinnvoll und sozialpolitisch notwendig.

Um die dadurch entstehenden Kosten im Haushaltsplan 2018 veranschlagen zu können, ist die Vorlage einer Kostenschätzung notwendig.