Kreistag soll Schaffung der Biosphärenregion vorantreiben

Mit einem gemeinsamen Antrag an die nächste Kreistagssitzung fordern SPD, B'90/Die Grünen und DIE LINKE eine Positionierung der Kreis-Abgeordneten für die Biosphärenregion. Darüber hinaus soll der Kreistag die Landesregierung auffordern, einen Musterantrag zu erstellen und zu bewerben, mit dem die letztendlich entscheidenden Städte und Gemeinden die Biosphärenregion Wirklichkeit werden lassen können.

Die Sitzung des Kreistages ist für den 9. Juni um 15:00 Uhr in der Autalhalle in Niedernhausen geplant.

Hier der vollständige Text von Antrag und Begründung:


"Der Kreistag möge beschließen:
1. Der Kreistag befürwortet grundsätzlich eine Biosphärenregion Rheingau-Taunus, Wiesbaden und Main-Taunus, weil sie der wirtschaftlichen Entwicklung unseres Kreises nutzt und gleichzeitig unsere Kulturlandschaft schützt.
2. Der Kreistag betrachtet die Schaffung einer solchen Biosphärenregion als wichtigen Beitrag zu einer größeren Nachhaltigkeit im Rhein-Main-Gebiet und als Chance für die Entwicklung der Region – insbesondere aus der Perspektive des Rheingau-Taunus-Kreises.
3. Dabei sieht der Kreistag insbesondere Vorteile in den Bereichen Mobilität und Infrastruktur, Bauen und Siedlungsentwicklung, Soziales und in dem nachhaltigen Erhalt der einzigartigen Kulturlandschaft in beiden Kreisteilen.
4. Darüber hinaus misst der Kreistag den zu erwartenden positiven Impulsen der Biosphärenregion für den Tourismus eine herausragende Bedeutung zu.
5. Der Kreistag fordert die Landesregierung auf, einen Antrag zu einer Biosphärenregion, in dem die entsprechenden Rahmenbedingungen eindeutig festgelegt werden, im Entwurf vorzubereiten und den beteiligten Landkreisen, Städten und Gemeinden zur Beschlussfassung vorzulegen.

Begründung:

Das Ziel der Schaffung einer Biosphärenregion ist es eine Modellregion für nachhaltige Entwicklung zu werden und Kulturlandschaften zu erhalten und zu schützen. Dabei geht es nicht nur um den Natur- und Umweltschutz, sondern auch um das Zusammenspiel im Einklang von Mensch und Natur.
Die Ergebnisse der zugrunde liegenden Machbarkeitsstudie haben deutlich aufgezeigt, dass die positiven Aspekte einer solchen Biosphärenregion die negativen eindeutig überwiegen. In der Studie heißt es hierzu: „Der Beteiligungsprozess zu Chancen und Risiken einer Biosphärenregion hat ergeben, dass in den Bereichen Mobilität und Infrastruktur, Bauen und Siedlungsentwicklung, Tourismus und Naherholung, Soziales, Energie und Klima, Natur und Umwelt, Kulturlandschaften, Forschung und Bildung überwiegend Chancen gesehen werden“.
Die Situation im Lockdown der Coronavirus-Krise zeigt uns, wie stark unsere Region und hier vor allem der Rheingau wirtschaftlich vom Tourismus geprägt ist. Geschlossene Gastronomie, leere Hotels, abgesagte Kulturveranstaltungen und ausbleibende zahlungskräftige Kundschaft von nah und fern setzen dem heimischen Mittelstand extrem zu. Gerade nach der Coronavirus-Krise sind wir auf attraktive Angebote und möglichst umfassende Alleinstellungsmerkmale zu Revitalisierung unserer Region angewiesen. Hier bietet die Biosphärenregion umfassende Chancen, die ergriffen werden müssen.
Aus diesen Gründen sollte auch der Kreistag des Rheingau-Taunus-Kreises diese Region endlich als die große Chance zu begreifen, die sie darstellt.
In diesem Sinne sollte auch den Kommunen des Kreises empfohlen werden, die Schaffung einer solchen Biosphärenregion zu befürworten und entsprechende Beschlüsse zu fassen. Der Erhalt der biologischen Vielfalt und die Bewahrung von kulturellen Eigenheiten soll die nachhaltige Entwicklung in unserem Kreis vorantreiben. Die Schaffung einer solchen, lebenswerteren Zukunft sollte im Interesse von allen kommunalen Mandatsträgern liegen.
Im Rahmen der Diskussion um die Schaffung einer Biosphärenregion werden leider insbesondere von deren Gegnern immer wieder Argumente angeführt, die sich nicht auf dem Boden der gegebenen Fakten bewegen. Hier ist insbesondere die Landesregierung gefordert für Klarstellungen und eine objektive und öffentlichkeits-wirksame Darstellung der Fakten zu sorgen.
In dem von der Hessischen Landesregierung vorzulegenden Antragsentwurf sollte das Gebiet, die Gliederung des Gebietes und der Schutzzweck für die Gebietsteile festgesetzt werden sowie die Gebote und Verbote für die Landwirtschaftliche Bodennutzung, die Waldwirtschaft, die Jagd und den Weinbau eindeutig geregelt werden, wobei die Eingriffe auf das unbedingt Notwendige zum Erreichen des Schutzzweckes zu beschränken sind.
Des Weiteren sind die Maßnahmen zur Sicherung, Pflege und Entwicklung des Gebietes sowie begleitende und kompensierende Maßnahmen zu regeln (Förderung, Zusammenarbeit, Information, Bildung, Forschung und Evaluation etc.).
Die weitere Begründung erfolgt mündlich."

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