Letzte Kreistagssitzung in 2020: Beratung des Haushalts für 2021

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Sieben Forderungen an den Kreis-Haushalt fürs nächste Jahr hat DIE LINKE. Kreistagsfraktion eingebracht. Im Mittelpunkt stehen dabei der Bau von Sozialwohnungen sowie die Bereitstellung von Mitteln für Maßnahmen zur Kompensation des CO2-Ausstoß seitens des RTK. Weiter geht es um die Einrichtung einer Stelle für Sozialplanung und um die Anhebung der Zuschüsse für die "Tafeln".

Dies wird zu beraten sein, wenn der Kreistag zur letzten Sitzung in diesem Jahr am 1. Dezember zusammen kommt. Natürlich mit Hygiene-Konzept nach Corona-Regeln aber dennoch öffentlich, wie gesetzlich vorgeschrieben. Diesmal wird die Sitzung in der Sporthalle Taunusstein-Bleidenstadt durchgeführt. Beginn ist um 15 Uhr.

Hier der vollständige Text von Antragsforderungen und Begründungen:


"Der Kreistag möge beschließen:

1. Für die Notfallseelsorge wird der Kreiszuschuss um 1.000 € und für die Hospizvereine um 4.000 € erhöht.
Begründung: Das unbezahlbare soziale Engagement in der Notfallseelsorge und den 4 Hospizvereinen soll stärker unterstützt werden, insbesondere die Aus- und Fortbildung der Ehrenamtlichen.

2. Der Zuschüsse für die Beratungsstellen von Wildwasser und die für die 3 Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen werden um 1.500 € erhöht.
Begründung: Die Kostensteigerungen dieser unverzichtbaren und sehr gut arbeitenden Beratungsstellen sollen mit dieser Erhöhung des Zuschusses teilweise ausgeglichen werden.

3. Für die Tafeln wird der Zuschuss um 10.000 € angehoben.
Begründung: Aufgrund der steigenden Zahl der Tafelberechtigten sind die Tafeln für die Armutsbekämpfung mittlerweile unersetzlich. Um die Kostensteigerungen der Träger zumindest teilweise aufzufangen, ist ein höherer Zuschuss des Kreises notwendig.

4. Es wird eine Stelle für die Sozialplanung geschaffen und im HH-Plan eingestellt.
Begründung: Um eine professionelle Sozialplanung machen zu können, ist die Schaffung einer Stelle notwendig. Bei der Jugendhilfeplanung ist zu sehen, wie wichtig eine solche  Stelle für eine gute und vorausschauende Arbeit ist.

5. Für die Klima-Kompensation (CO2-Ausstoß) werden 91.000 € veranschlagt.
Begründung: Nach der Drucksache-Nr. 801/X ist das der Betrag den der Kreis für den Ausgleich des CO2-Ausstosses bei einer Beteiligung an dem Kompensationsfonds „Klima-Kollekte“ zu zahlen hat.

6. Für den Bau neuer Sozialwohnungen wird eine Verpflichtungsermächtigung für das Stammkapital der KWB aus Kreismitteln von 5 Mio. € vorgesehen.
Begründung: Da nach wie vor über 1.000 Berechtigte Haushalte keine Sozialwohnung erhalten können, ist der Bau von neuen Sozialwohnungen erforderlich. Durch die Erhöhung des
Stammkapitals, möglichst auch durch die anderen Gesellschafter, kann die KWB den Bau weiterer Sozialwohnungen besser finanzieren.

7. Der Posten eines eigenen Limesbeauftragten und der dafür vorgesehene Betrag werden gestrichen.
Begründung: Da der zeitliche Aufwand für einen Limesbeauftragten eher gering ist, kann diese Funktion zukünftig von einem Dezernenten, z.B. dem für den Denkmalschutz zuständigen, mitgemacht werden.

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