Nachlese Kreistag am 4. Februar 2020

Zwei diametral entgegengesetzte Anträge standen zur Beratung auf der Tagesordnung des Kreistages am 4. Februar: DIE LINKE. Kreistagsfraktion hatte beantragt, dass sich der Rheingau-Taunus-Kreis – wie schon 113 Städte und Gemeinden in Deutschland zuvor – zum sicheren Hafen für aus Seenot gerettete Flüchtlingen erklärt, um das immer wieder quälende Gezerre um das Problem einer jeweiligen Landungsgenehmigung für zivile Rettungsschiffe im Mittelmeer zu beenden. Dagegen stand ein Antrag der „AfD“, nach dem die die Rettungsschiffe betreibenden NGOs quasi zu Mittätern krimineller Schleuser erklärt und die beantragte Bereitschaft zur Aufnahme Geretteter durch den Landkreis ebenfalls als Beteiligung am „Schleusertum“ abgelehnt werden sollte.

Wenn man einem Antrag nicht folgen will, aber weiß, dass das in der Öffentlichkeit nicht so gut aussieht, ist das probate Mittel, sich für unzuständig zu erklären. Natürlich wurde das in der Kreistagssitzung probiert – aber nicht mit dem angestrebten Erfolg: Mit einer Stimme Mehrheit wurde die ganz offensichtliche Zuständigkeit des Landkreises für die Erklärung seiner Aufnahmebereitschaft bejaht. Es folgte eine lange, kontroverse und zum Teil heftige Debatte.

Am Ende wurde der „AfD“-Antrag von allen außer den Rechtsaußen selbst abgelehnt.

Doch auch der Antrag der LINKEN, unterstützt von Grünen und SPD, hatte keinen Erfolg: CDU, FDP, FWG und natürlich die „AfD“ lehnten den Rheingau-Taunus-Kreis als sicheren Hafen ab. Die „AfD“ regiert mit – nicht nur bei der Wahl eines Ministerpräsidenten in Thüringen …

 

Die beiden Berichtsanträge der LINKEN zur vollständigen Durchführung der Lebensmittelkontrollen und zu Wohnmöglichkeiten für Menschen mit Demenz im Landkreis wurden – so ist das im Kreistag bei Berichtsanträgen üblich – beschlossen. Über die Antworten der Verwaltung wird hier berichtet.