Mittelrheintal von Lärm entlasten, Alternative Güterverkehrsstrecke realisieren, Lärmschutzmaßnahmen voranbringen

Der Kreistag stellt fest:

Aktuell fahren jeden Tag ca. 450 Züge links- und rechtsrheinisch durch das Mittelrheintal. Die Fahrten der Personen- und Güterzüge finden im Abstand von etwa drei Minuten statt. Durch die stetige Verlängerung der Züge werden die Durchfahrtszeiten immer länger und die zeitlichen Zwischenräume kleiner. Der Eisenbahnkorridor Mittelrheinachse weist laut Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 mit die höchsten Zugbelastungen und die größten Engpässe im deutschen Schienennetz auf. Somit sind die Kapazitätsgrenzen heute bereits erreicht bzw. teilweise überschritten.

Die Anwohnerinnen und Anwohner im Mittelrheintal sind dadurch einer sehr hohen Lärmbelastung ausgesetzt, die sich durch die geographischen Gegebenheiten verstärkt.

Nächtliche Mittelungspegel von über 70 dB(A) übersteigen selbst die für Gewerbegebiete geltenden Immissionsrichtwerte der Verkehrslärmschutzverordnung um mehr als zehn Dezibel. Spitzenpegel bis über 100 dB(A) führen zu ständigen Schlafstörungen und erschöpfen die körperlichen Reserven. Zudem belasten neben dem Lärm Erschütterungen, die in den Häusern nahe den Gleisen deutlich spürbar sind. Die Lärmbelastung wirkt sich in vielerlei Hinsicht negativ aus. Die gesundheitlichen Auswirkungen von Lärm sind durch

Lärmwirkungsstudien gut belegt und weisen unter anderem auf Risiken für Blutdruckerkrankungen, Herzschwäche oder psychische Erkrankungen hin.

Der Wegzug lärmgeplagter Anwohnerinnen und Anwohner hat weitere Konsequenzen wie Leerstand, Verfall von Immobilienpreisen oder zurückgehende Nahversorgungsangebote zur Folge. Auch der Tourismus als wichtigster Wirtschaftszweig in der UNESCO - Welterberegion Oberes Mittelrheintal leidet unter den Folgen des Bahnlärms. Die für das Jahr 2029 geplante Bundesgartenschau im Oberen Mittelrheintal ist ebenfalls von einem funktionierenden Verkehrskonzept für die Region und sinkender Lärmbelastung abhängig.

Dass die Alternative Güterverkehrsstrecke, d.h. die Neubaustrecke Troisdorf – Mainz- Bischofsheim (Korridor Mittelrhein: Zielnetz II), nicht in den Vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans 2030 aufgenommen wurde, ist aus Sicht des Kreistags nicht akzeptabel. Wenn es um die gesundheitliche Beeinträchtigungen der vom Schienenlärm betroffenen Bevölkerung geht, müssen Bewertungsmaßstäbe angelegt werden, die diese unerträgliche Dauerbelastung adäquat abbilden. Dies ist bisher nicht ausreichend erfolgt.

So spiegelt sich die fehlende Berücksichtigung der Krankheitsgefahren auch in den öffentlichen Äußerungen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur wieder. Um den Bau einer Neubaustrecke für den Güterverkehr wirtschaftlich begründen zu können, müsse sich das Verkehrsaufkommen des Personen- und Güterverkehrs auf der Schiene im Mittelrheintal mindestens über die bis 2030 prognostizierte Zugzahlen hinaus verdoppeln. Für den Kreistag des Rheingau-Taunus-Kreises ist diese am Nutzen-Kosten- Verhältnis betrachtete Bewertung nicht hinnehmbar, die zudem andere Kosten außer Acht lässt. Nach Analyse der EU-Kommission verringert die Investition von einem Euro in Lärmschutzmaßnahmen die Lärmschadenskosten um 29 Euro, die zum Beispiel dem Gesundheitssystem entstehen.