Nutzung von Arztpraxen, Pflegediesnste, ... in ausgewiesenen Wohngebieten
Kleine Anfrage an den Kreisausschuss des Rheingau-Taunus-Kreises
An den
Kreisausschuss des Rheingau-Taunus-Kreises
Heimbacher Straße 7
65307 Bad Schwalbach 10.11.2024
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bitten um Beantwortung der nachstehenden Kleinen Anfrage,
bedanken uns im Voraus und grüßen freundlich
Benno Pörtner und Jasper Klos
Kleine Anfrage:
Können Kommunen, ohne den Bebauungsplan zeitaufwendig ändern zu müssen, in einem als
Wohngebiet ausgewiesenen Bereich, auch eine Nutzung als Arztpraxen, Pflegedienste oder
andere medizinische Einrichtungen in einem vereinfachten Verfahren ermöglichen?