Nutzung von Arztpraxen, Pflegediesnste, ... in ausgewiesenen Wohngebieten

Kleine Anfrage an den Kreisausschuss des Rheingau-Taunus-Kreises

An den
Kreisausschuss des Rheingau-Taunus-Kreises
Heimbacher Straße 7

65307 Bad Schwalbach                                                                                         10.11.2024

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bitten um Beantwortung der nachstehenden Kleinen Anfrage,

bedanken uns im Voraus und grüßen freundlich

 

Benno Pörtner und Jasper Klos

 

 

Kleine Anfrage:

Können Kommunen, ohne den Bebauungsplan zeitaufwendig ändern zu müssen, in einem als

Wohngebiet ausgewiesenen Bereich, auch eine Nutzung als Arztpraxen, Pflegedienste oder

andere medizinische Einrichtungen in einem vereinfachten Verfahren ermöglichen?