Änderung der §§ 1 + 4 der Hauptsatzung des Rheingau-Taunus-Kreises

Benno Pörtner

Antrag zur Sitzung des Kreistages am 03.05.2016

Der Kreistag möge beschließen:

Die Hauptsatzung des Rheingau-Taunus-Kreises wird wie folgt geändert:

  1. Im § 1 wird die Zahl 4 gestrichen und durch die Zahl 2 ersetzt.
  2. Im § 4 wird die Zahl 15 gestrichen und durch die Zahl 16 ersetzt.

Begründung:

Zu 1: Wir halten 4 stellvertretende Vorsitzende für den Kreistag für zu viel und auch nicht notwendig. Es ist eine reine Proporzregelung. In der Praxis hat sich zudem auch in der vergangenen Wahlperiode gezeigt, dass 2 Stellvertreter ausreichen.

Zu 2: Die Erhöhung der Zahl der ehrenamtlichen Kreisbeigeordneten auf 16 würde dazu führen, dass alle Kreistagsfraktionen auch im Kreisausschuss vertreten wären. Damit würde keine Fraktion von der Mitarbeit im Kreisausschuss ausgeschlossen, was für eine faire Zusammenarbeit sprechen würde und eine Gleichbehandlung aller Fraktionen wäre.

Benno Pörtner