Änderung des § 2 der Hauptsatzung des Rheingau-Taunus-Kreises

Benno Pörtner

Antrag zur Sitzung des Kreistages am 03.05.2016

Der Kreistag möge beschließen:

Antrag zum § 2 der Hauptsatzung des Rheingau-Taunus-Kreises:

  1. Die Zahl der Mitglieder der Ausschüsse des Kreistages wird für die Wahlperiode von 2016-2021 auf 16 festgelegt.
  2. Neben dem Haupt- und Finanzausschuss wird ein Ausschuss für Kreisentwicklung und Umwelt sowie ein Ausschuss für Bildung, Jugend, Schule, Soziales, Sport und Gesundheitspolitik gebildet.

Begründung:

Zu 1: Die Erhöhung der Zahl der Ausschussmitglieder auf 16 würde dazu führen, dass alle Fraktionen im Kreistag auch in den Ausschüssen des Kreistages vertreten wären. Dadurch würde keine Fraktion von der Mitarbeit in den Ausschüssen ausgeschlossen, was guten demokratischen Gepflogenheiten entsprechen würde.

Zu 2: Aus der Erfahrung der vergangenen Wahlperiode stellen wir den Antrag die Ausschüsse "Bildung und Schule" und "Jugend, Soziales, Sport und Gesundheitspolitik" zu einem Ausschuss zusammen zu führen, da es des Öfteren Tagesordnungspunkte gab, die in beiden Ausschüssen beraten wurden, was wahrscheinlich auch in dieser Wahlperiode wieder der Fall sein würde. Zudem werden die zusammengehörenden und immer wichtiger werdenden Politikfelder in einem Ausschuss gebündelt. Außerdem würden dadurch die Kosten für die Erhöhung der Zahl der Ausschussmitglieder von 15 auf 16 mehr als kompensiert.

Benno Pörtner