Respekt für "Einsatzkräfte" - nicht aber Übergriffe aus deren Reihen

After-Party-Randale in Stuttgart und - massiver - Widerstand gegen einen Einsatz der Staatsgewalt in Dietzenbach waren der CDU-Fraktion Anlass für einen Antrag an den Kreistag des Rheingau-Taunus-Kreises. Als Resolution soll die heute stattfindende Sitzung neben der Würdigung der Arbeit von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten auch "bedingungslosen Rückhalt, Anerkennung und Respekt" für die Einsatzkräfte beschließen. Mit einem Änderungsantrag verlangt DIE LINKE. Kreistagsfraktion, dass die Bedingungslosigkeit nicht die Verpflichtung auf rechtsstaatliches Vorgehen ausblenden darf. Sie will, dass die Vorgänge um unzulässige Datenabfragen von Polizeibeamten (NSU 2.0) in der Resolution ebenfalls gewürdigt - und zwar verurteilt! - werden. Und dass der Innenminister auch vom Kreistag Rheingau-Taunus zur Aufklärung und künftigen Verhinderung angehalten wird.

Hier der vollständige Text des Änderungsantrages (als Dokument ebenfalls angehängt, wie auch der CDU-Ursprungsantrag, in den das Änderungsansinnen von uns "eingebaut" ist):


Der Kreistag möge beschließen:

Nach dem 1. Absatz soll ein zusätzlicher Absatz eingefügt werden:

"Der Kreistag verurteilt ebenfalls aufs Schärfste die mit NSU 2.0 unterzeichneten Drohschreiben, die zum Teil nur aufgrund des Zugriffs auf Daten aus hessischen
Polizeicomputern so verfasst werden konnten.
Ebenso die rechtswidrige Anwendung von Gewalt durch Polizisten und fordert den hessischen Innenminister auf, für eine lückenlose Aufklärung zu sorgen und alles
erdenklich Mögliche zu tun um dies zukünftig zu verhindern sowie die Täter zur Rechenschaft zu ziehen.
Nur so kann das verloren gegangene Vertrauen wieder hergestellt werden."