Schulsozialarbeit an Förderschulen
Antrag für die Tagesordnung der Sitzung des Kreistags am 24.02.2025:
Die pädagogische Notwendigkeit für die Schulsozialarbeit an Förderschulen ist nach
wie vor unbestritten. Dies räumt auch der Landrat in der o.g. Vorlage ein. Aufgrund
der besonderen pädagogischen Notwendigkeit ist eine zusätzliche kleine Belastung
der Kommunen vertretbar. Alternativ dazu könnten die Mitglieder des Kreistags
solidarisch auf einen Teil ihrer Sitzungsgelder und Entschädigungen verzichten.
Der Kreistag bekräftigt seinen Beschluss vom 27.02.2024 zur Einrichtung der
Schulsozialarbeit an Förderschulen.
Der notwendige Betrag von ca. 60T€ in 2025 wird entweder durch die Erhöhung der
Schulumlage um 0,02 Punkte oder durch eine Einsparung bei den Entschädigungen
der Mitglieder des Kreisausschusses, der Kreistagsausschüsse und des Kreistags
sowie eine Kürzung der Sachkostenzuschüsse an die Fraktionen um 20T€ finanziert.
Die Einsparung soll durch die Reduzierung der Sitzungsgelder auf die Hälfte pro
Sitzung und eine Reduzierung der zusätzlichen Aufwandsentschädigungen für die
Ausschussvorsitzenden, den Kreistagsvorsitzenden und die Fraktionsvorsitzenden
ebenfalls um die Hälfte erfolgen.
Dateien
- angefügte Vorlage
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