DIE LINKE. Rheingau Taunus zum Urteil zu Attac: Gemeinnützig oder nicht, das ist hier die Frage?

Sehr überraschend kam das Urteil des Bundesfinanzhofes bezüglich der Gemeinnützigkeit von ATTAC, einer globalisierungskritischen NGO mit weltweit über 90.000 Mitgliedern in ca. 50 Ländern. Entgegen einem vorangegangenen Urteil des hessischen Finanzgerichtes waren die Finanzrichter des BFH der Ansicht, dass ATTAC nicht gemeinnützig wäre und hoben diesen Status am 26.02.19 auf.

Die Richter sind der Ansicht, dass ATTAC die Grenzen zur allgemeinpolitischen Betätigung überschreite und daher gemäß Abgabenordnung nicht mehr als gemeinnützig anerkannt werden kann. Nach dieser können nur Vereine steuerlich begünstig sein, die in das dazugehörige Katalogschema passen. Darunter fallen bspw. die Förderung von Sport, Kunst und Kultur, Tierschutz, Entwicklungszusammenarbeit, Förderung des demokratischen Staatswesens und politischer Bildung und vieles mehr. Nun ist es zwar so, dass ATTAC in seinen Arbeitsbereichen viele dieser Aspekte beinhaltet und auch versucht diese in einem der Allgemeinheit zuträglichem Maß zu unterstützen, zu fördern und voranzutreiben. Allerdings sind die Richter wohl der Ansicht, dass ATTAC sich dabei zu weit politisch engagiert, aus dem Fenster lehnt. ATTAC hatte sich vor dem Finanzgericht Hessen auf die Förderung politischer Bildung berufen um seinen Gemeinnützigkeitsstatus zu erhalten.

Die Forderungen des globalisierungskritischen Netzwerkes nach einer Finanztransaktionssteuer oder einer Vermögensabgabe mögen zwar im Sinne des Allgemeinwohls seins, aber für die Richter des BFH wohl Zuviel des Guten und vielleicht auch vom falschen politischen Ufer.

Die Entscheidung der Finanzrichter aus München fügt sich in die Reihe von Angriffen auf gemeinnützige Organisationen und Verbände. FDP und Union attackieren die Tierschutzorganisation PETA und die Deutsche Umwelthilfe, in NRW soll dem VVN BdA (Die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten) ebenfalls die Gemeinnützigkeit aberkannt werden: auf Drängen der CDU.

Die Wahrheit ist oft unbequem aber sie muss in einem Rechtsstaat geschützt werden – nun offenbar vor den reaktionären Kräften des Staates selbst.

ATTAC hat jetzt noch die Option die Sachlage beim Finanzgericht in Kassel nochmals klären zu lassen. Die Linke im Rheingau Taunus steht vorbehaltlos hinter ATTAC und kritisiert die Entscheidung des BFH energisch. Der Linke Kreisverband erhofft sich ein starkes zivilgesellschaftliches Signal aus Hessen, entgegen dem repressiven Stil von Rundumschlägen, die sich derzeit gegen viele ehrenamtlich aktive NGOs richten.

„Wir finden es eh schon seltsam, dass Finanzämter darüber entscheiden ob etwas gemeinnützig ist oder nicht. Dass nun aber vor allem linke Organisationen damit zu kämpfen haben, spricht an derStelle Bände und zwar keine Guten.“ so Katja Joesbury Kreisvorsitzende der Linken Rheingau Taunusund Mitglied des Landesvorstandes.