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Unser Spendenkonto ist:

KontoinhaberKreisverband DIE LINKE Rheingau-Taunus
BankGLS Bank
IBANDE74 4306 0967 1276 7292 00
VerwendungszweckSpende, Vorname, Name, Adresse

Hinweis: Die Angabe von Name und Adresse ist sehr wichtig, da das Parteiengesetz verbietet, anonyme Spenden anzunehmen. Auf Wunsch stellen wir natürlich gerne Spendenbescheinigungen aus.

Gut zu wissen!

Steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispenden

Nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) sind Zuwendungen von natürlichen Personen (Spenden, Mandatsträger- und Mitgliedsbeiträge) an politische Parteien wie folgt steuerlich abzugfähig:

Zuwendungen bis zu einer Höhe von 1.650,- €, bei zusammen veranlagten Ehegatten 3.300,- € jährlich, werden nach dem EStG § 34g berücksichtigt, indem 50% des zugewendeten Betrages, d.h. max. 825,- € bzw. 1.650,- €, von der Steuerschuld abgezogen werden.

Außerdem sind Zuwendungen an politische Parteien bis zu einer Höhe von 1.650,- € bzw. 3.300,- € nach dem EStG § 10 Absatz 2 steuerlich abzugsfähig. Sie können als Sonderausgaben geltend gemacht werden, wenn für sie nicht eine Steuerermäßigung nach § 34g gewährt worden ist.