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Antrag zum § 2 der Hauptsatzung des Rheingau-Taunus-Kreises:
1. Der Kreistag bildet zur Vorbereitung seiner Beschlüsse folgende Ausschüsse:
Einen Haupt- und Finanzausschuss (HFA), einen Ausschuss für Energie, Umwelt und
Kreisentwicklung (EUKA) sowie ein Ausschuss für Bildung, Jugend, Schule, Soziales,
Sport und Gesundheitspolitik (JuBiS).
2. Die Zahl der stimmberechtigten Mitglieder der Ausschüsse des Kreistages wird auf 15,16
oder 17 festgelegt.
Begründung:
Zu 1: Aufgrund der positiven Erfahrungen der vergangenen Wahlperiode sind wir der Auffassung, dass die Ausschüsse gebildet werden sollen wie sie in der abgelaufenen Wahlperiode 2016 – 2021 waren.
Zu 2: 15, 16 oder 17 Mitglieder in allen Ausschüssen bilden die Zahl der Abgeordneten im Kreistag und damit das Wahlergebnis am ehesten ab und keine der im Kreistag vertretenen Parteien würde von der Mitarbeit in den Ausschüssen ausgeschlossen, was guten demokratischen Prinzipien entspricht.
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