DIE LINKE. BO Idsteiner Land übt Kritik an Informationsveranstaltung Ultranet

Udo Jost

Wir lehnen das Projekt „Ultranet“ nach wie vor komplett ab, da dort vor allem klimaschädlicher Braunkohlestrom fließen wird (siehe unsere PM vom 11.4.2017).

In der letzten Woche haben sowohl der Netzbetreiber Amprion als auch die, von der Bundesregierung finanzierte, „Initiative Bürgerdialog Stromnetz“ in Niedernhausen und Hünstetten, sowie in Idstein fast zeitgleich über den geplanten Trassenverlauf des sogenannten „Ultranets“ informiert. Zufall?

Auffällig ist, dass in allen Veranstaltungen die Notwendigkeit der Trassen betont, die Umwidmung der bestehenden Wechselstrom- zu hybriden Trassen (Gleich- und Wechselstromleitungen parallel auf denselben Masten) und der an vielen Stellen nicht eingehaltene gesetzlich vorgeschriebene Mindestabstand von 400 Metern zu Bebauungsgebieten von den gesandten Experten als gefahrlos dargestellt wurden. Die elektromagnetischen Felder seien nicht gefährlich für Mensch und Natur. Frau Heinrich sagte dazu in der Idsteiner Stadthalle, nachzulesen in der Idsteiner Zeitung vom Wochenende: „Diese 400 Meter sind eine politische Entscheidung und haben nichts mit den Feldern zu tun.“ Wir Linken können den Gegenbeweis nicht antreten, sind aber skeptisch. Deshalb erwarten wir, dass geltendes Recht, auch für bereits bestehende Trassen, eingehalten wird.

Um die schwarze Null im Haushalt sicherzustellen, lässt die Bundesregierung viele Investitionen im Infrastrukturbereich von privaten Investoren als sogenannte „Öffentlich Private Partnerschaften“ (ÖPP) finanzieren. Die Kapitalgeber sind gewinnorientierte Unternehmen, die für ihre Investitionen zurecht Renditen erwarten. Daher sind ÖPP für den Staat, also für uns als Bürger und Steuerzahler, auf Dauer immer teurer. Bei ÖPP werden häufig, wie jetzt auch beim Ultranet plastisch zu erkennen, geltende Standards aufgeweicht, um diese Renditen sicherzustellen.

Ausbau und Erhalt der Infrastruktur sind Kernkompetenzen des Staates. Wir fordern, dass die Regierung damit aufhört, diese Aufgaben an den öffentlichen Haushalten vorbei, von privaten Unternehmen finanzieren zu lassen und sie wieder vollständig und transparent über die öffentlichen Haushalte zu finanzieren. Gerade jetzt kann die öffentliche Hand Kredite fast ohne Zinsen aufnehmen.

 

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(Im Bundesbedarfsplanungsgesetz von 2015 steht: „Gleichstromleistungen werden vorrangig als Erdkabel statt als Freileitung realisiert“ und „Gleichstromvorhaben....sind bei einem Abstand von weniger als 400 Metern zum Innenbereich oder 200 Metern zum Außenbereich eines Wohngebietes in diesen Bereichen immer als Erdkabel zu realisieren.“ (Quelle www.netzausbau.de).)