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Wir wollen – gemeinsam mit anderen – als starke Linke eine bessere Politik in Hessen durchsetzen. Wir brauchen dazu Kraft, Engagement und Geld. z. B. für Plakate, Flyer und Informationsmaterial.
Unser Spendenkonto ist:
Kontoinhaber | Kreisverband DIE LINKE Rheingau-Taunus |
Bank | GLS Bank |
IBAN | DE74 4306 0967 1276 7292 00 |
Verwendungszweck | Spende, Vorname, Name, Adresse |
Hinweis: Die Angabe von Name und Adresse ist sehr wichtig, da das Parteiengesetz verbietet, anonyme Spenden anzunehmen. Auf Wunsch stellen wir natürlich gerne Spendenbescheinigungen aus.
Gut zu wissen!
Steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispenden
Nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) sind Zuwendungen von natürlichen Personen (Spenden, Mandatsträger- und Mitgliedsbeiträge) an politische Parteien wie folgt steuerlich abzugfähig:
Zuwendungen bis zu einer Höhe von 1.650,- €, bei zusammen veranlagten Ehegatten 3.300,- € jährlich, werden nach dem EStG § 34g berücksichtigt, indem 50% des zugewendeten Betrages, d.h. max. 825,- € bzw. 1.650,- €, von der Steuerschuld abgezogen werden.
Außerdem sind Zuwendungen an politische Parteien bis zu einer Höhe von 1.650,- € bzw. 3.300,- € nach dem EStG § 10 Absatz 2 steuerlich abzugsfähig. Sie können als Sonderausgaben geltend gemacht werden, wenn für sie nicht eine Steuerermäßigung nach § 34g gewährt worden ist.