Änderungsantrag für Kreistagssitzung am 20.12.22

Kreistagsabgeordnete
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Der Kreisausschuss wird gebeten, sich gegenüber dem Bund, dem Land Hessen und dem RMV dafür einzusetzen, dass es für Menschen im Sozialleistungsbezug ein ermäßigtes bundesweit gültiges Nahverkehrsticket (49 €-Ticket) gibt, das nicht mehr als 29 € kostet.

bitte nehmen Sie den nachstehenden Änderungsantrag zum TOP III.26 auf die Tagesordnung der Kreistagssitzung am 20.12.2022. Er soll den Antrag um 4. ergänzen.

4. Der Kreisausschuss wird gebeten, sich gegenüber dem Bund, dem Land Hessen und dem RMV dafür einzusetzen, dass es für Menschen im Sozialleistungsbezug ein ermäßigtes bundesweit gültiges Nahverkehrsticket (49 €-Ticket) gibt, das nicht mehr als 29 € kostet.

Falls es bis zur Einführung des 49 €-Tickets noch keine bundes- oder landesweite Regelung für ein ermäßigtes Ticket gibt, wird der Kreisausschuss gebeten sich dafür einzusetzen, dass eine Ermäßigung auf 29 € im RMV-Gebiet eingeführt wird. Sollte bis zur Einführung des 49 €-Tickets weder eine Landes- noch eine RMV-weite Einführung eines Sozialtickets erfolgt sein, so wird der Kreis einen Zuschuss gewähren, um für Sozialleistungsbeziehende im Rheingau-Taunus-Kreis den Erwerb eines 49 €-Tickets zum reduzierten Sozialticketpreis von maximal 29 € pro Monat sicherzustellen.

Begründung:
Wie auch der Sozialverband VDK wiederholt festgestellt hat, ist für Menschen im Sozialleistungsbezug 49 € für ein Monatsticket zu teuer. In den Regelsätzen sind monatlich lediglich ca. 39 € für (Nah- und FernVerkehr für Erwachsene mit eigenem Haushalt vorgesehen. Für erwachsene Kinder im Haushalt der Eltern nur 31€. Somit würden diejenigen, die eine bezahlbare Monatskarte für den ÖPNV am dringendsten benötigen, bei einem Preis von 49 € monatlich weiterhin von der Nutzung des ÖPNV ausgeschlossen.