Bündnis gegen Armut

Kreistagsabgeordnete

Der Kreisausschuss wird beauftragt ein Bündnis gegen Armut im Kreis einzurichten, bestehend aus Vertretern der Sozial- u. Wohlfahrtsverbände, der Gewerkschaften, der Handwerkskammer, der Handelskammer, der Kreisverwaltung sowie der Städte und Gemeinden im Rheingau-Taunus-Kreis. Aufgabe des Bündnisses soll die Erarbeitung eines Konzepts zur Armutsbekämpfung, insbesondere der Bekämpfung der Kinder-, der Frauen- und der Altersarmut sein. Ein Zwischenbericht soll für die Kreistagssitzung erfolgen in der der Haushaltsplan 2024 beraten wird.

Zu dem Konzept soll u.a. gehören, dass

  • von Armut betroffene Kinder und Jugendliche an allen Angeboten der Kitas und der Schulen teilnehmen können
  • alle Jugendlichen einen Ausbildungs- bzw. einen Arbeitsplatzplatz erhalten, z.B. durch ein kommunales Ausbildungs- und Beschäftigungsprogramm
  • öffentliche Aufträge nur an tarifgebundene Firmen, die mindestens den gesetzlichen Mindestlohn zahlen, vergeben werden
  • keine öffentlichen Aufgaben privatisiert werden
  • es keine prekären Arbeitsverhältnisse beim Kreis und den Kommunen gibt
  • die Tafeln und der Tisch - solange sie notwendig sind - vom Kreis und den Kommunen finanziell stärker unterstützt werden
  • regelmäßig (alle 4 Jahre) ein Sozialbericht erstellt und veröffentlicht wird, der Grundlage für das weitere Vorgehen bei der Armutsbekämpfung ist
  • aufgezeigt wird, welche Änderungen der Landes- und der Bundespolitik notwendig sind, um die Armut zu reduzieren bzw. zu beseitigen

 

Begründung:

Die Armut ist auch in unserem Kreis nicht zurückgegangen sondern weiter gestiegen. Insbesondere die Kinder-, Frauen- und Altersarmut. Deshalb ist es dringend notwendig die systematische Bekämpfung der Armut zu einem Hauptschwerpunkt der Kreispolitik sowie der Städte und Gemeinden zu machen. Dies unter Einbeziehung aller relevanten Akteure