Große Anfrage: Sozialwohnungen
Im Rheingau-Taunus-Kreis können auch nach der Fertigstellung der neu errichteten Sozialwohnungen nahezu 1.000 sozialwohnungsberechtigte Haushalte keine Sozialwohnung erhalten. Deshalb muss die Beseitigung dieses sozialpolitischen Missstandes höchste Priorität erhalten und der Kreistag und der Kreisausschuss müssen alle Möglichkeiten gemeinsam mit den Kommunen ausschöpfen um den Mangel zu beseitigen oder ihn zumindest erheblich zu reduzieren.
Deshalb stellen wir die folgende Große Anfrage zu Sozialwohnungen:
1. Wie hoch wären die aktuellen Kosten der KWB für den Bau neuer Sozialwohnungen unter Berücksichtigung der Fördermöglichkeiten, wenn das Grundstück zum Marktpreis erworben werden müsste?
2. Wie hoch wären die aktuellen Kosten der KWB für den Bau neuer Sozialwohnungen unter Berücksichtigung der Fördermöglichkeiten, wenn das Grundstück zu den üblichen Erbpachtkonditionen von den Kommunen zur Verfügung gestellt würde?
3. Wie hoch wären die aktuellen Kosten der KWB für den Bau neuer Sozialwohnungen unter Berücksichtigung der Fördermöglichkeiten, wenn das Grundstück von den Kommunen als Eigenkapitalerhöhung eingebracht würde?