Beseitigung des Sozialwohnungsmangels

Der Kreisausschuss wird gebeten, gemeinsam mit den anderen Gesellschaftern der Kommunalen Wohnungsbaugesellschaft, spätestens zu den Haushaltsberatungen 2019, einen Kosten- und Finanzierungsplan vorzulegen, der die Schaffung von jährlich 100 zusätzlichen Sozialwohnungen im Kreis beinhaltet. Im Finanzierungsplan sollen auch die dafür benötigten anteiligen zusätzlichen Mittel der einzelnen Gesellschafter ersichtlich sein.

Begründung:

 

Der Bedarf an zusätzlichen Sozialwohnungen ist erheblich, da die vorhandenen bei weitem nicht ausreichen. Wie aus der Beantwortung der kleinen Anfrage( Anlage zum Bericht des Landrats zur Kreistagssitzung am 08.03.2018) ersichtlich ist, konnte zum 1. November letzten Jahres 1.194 Anspruchsberechtigten und ihren Familien keine Sozialwohnung zur Verfügung gestellt werden. Und deren Zahl wird voraussichtlich weiter ansteigen, da trotz der guten Wirtschaftslage die Schere zwischen Arm und Reich immer weiter auseinander geht und viele Familien die angestiegenen Mietpreise nicht bezahlen können. Zudem hat sich die Langzeitarbeitslosigkeit verfestigt.

Der Kreis und die Kommunen sollten deshalb alle Möglichkeiten nutzen damit zusätzliche Sozialwohnungen zur Verfügung gestellt werden können.