SGB II – Inflationsausgleich für Kinder und Jugendliche im Hartz IV Bezug

Der Rheingau-Taunus-Kreis zahlt für Kinder und Jugendliche im Hartz IV Bezug einen Inflationsausgleich von 150 € für den Zeitraum von Juli bis Dezember 2022.

 

Begründung:

Da insbesondere für Kinder und Jugendliche im Hartz IV Bezug ein Inflationsausgleich dringend notwendig ist, sie aber bei den bisherigen und den geplanten Ausgleichszahlungen, so wie alle Mitbürger*innen im Hartz IV Bezug nicht berücksichtigt wurden, halten wir im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge einen Inflationsausgleich für Kinder und Jugendliche im Hartz IV Bezug für besonders dringlich. Dies auch deshalb, da mehrere Tafeln im Kreis seit Wochen keine neuen Kund*innen mehr annehmen können