Dringlichkeitsantrag: Gedenkstätte Kalmenhof

Begründung:

Da der Beschluss des LWV weder den über 700 Mordopfern noch den historischen Tatsachen gerecht wird, ist es dringend erforderlich diese Entscheidung, die anscheinend auf dem Informationsstand von 1988 getroffen wurde, zu korrigieren und ein Konzept vorzulegen, dass dem aktuellen Forschungsstand entspricht. Aus diesem geht hervor, dass die Morde auf allen 3 Stockwerken stattfanden, die vom Kalmenhof genutzt wurden.