Kleine Anfrage: Bauvorhaben "Kammstraße" in Kiedrich + Antwort

1. Wann ist der geplante Baubeginn für das Bauvorhaben „Kammstraße“ in Kiedrich?

Antwort: Der Baubeginn wurde zum 17.10.2021 angezeigt.

2. Ist das Bauvorhaben konform mit dem Denkmalschutz, insbesondere in Bezug auf das Gebäude „Winzerhaus“?

Antwort: Das Vorhaben wurde in enger Abstimmung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde des RTK un dem Landesamt für Denkmalpflege genehmigt. Entsprechende Bedingungen, Auflagen, Hinweise sind Bestandteil der Genehmigung.

3. Wie wird das denkmalgeschützte Gebäude „Winzerhaus“ in das Bauvorhaben integriert?

Antwort: Das geplante Vorhaben besteht aus mehereren Gebäudeteilen, Entlang der Kammstraße entstehen 2 neue Gebäude, zwischen denen sich eine Zufahrt/ein Zugang zu dem Innenhof befindet. Von der Kammstraße aus ist das Winzerhaus durch die Zufahrt sichtbar. In diesem, nordwestlich anschließenden Innenhof befindert sich das, durch den Abriss von Bestandsgebäuden, freigestellte denkmalgeschützte "Winzerhaus". Entlang der südwestlichen und nordöstlichen Grundstücksgrenzen in Abstand zu dem Winzerhaus entstehen neue Gebäude. 

4. Ist das „Winzerhaus“ nach Fertigstellung des Bauvorhabens noch sichtbar oder wird es durch die neuen Gebäude verdeckt?

Antwort: siehe Frage 3