Antrag: Zuschüsse für Kreistagsabgeordnete + Ergebnis

Der Kreistag möge beschließen:

 

Zuschüsse für Kreistagsabgeordnete

Für Kreistagsabgeordnete, die keiner Fraktion angehören, wird der gleiche Sachkostenzuschuss (630€/jährlich) gewährt wie für Abgeordnete, die einer Fraktion angehören.

 

Begründung:

Am Arbeitsumfang und am Aufwand für Kreistagsabgeordnete, die aufgrund der Änderung der HKO durch die Mehrheitsfraktionen im hessischen Landtag keine Fraktion mehr sind, hat sich nichts geändert.
Die Anhebung auf 3 Abgeordnete für eine Fraktion führt dazu, dass die Arbeitsbedingungen für 2 Abgeordnete einer Partei oder Wählervereinigung weiter verschlechtert werden.
Fraktionen haben nicht nur mehr Abgeordnete, sondern haben bei gleichem Arbeitsumfang eine 1/2 bis 1 1/4 Personalstellen zur Verfügung.
Die unterschiedlichen Größen der Kreistage führen dazu, dass bei gleichem Wahlergebnis unterschiedlich viele Abgeordnete gewählt sind.
Aufgrund des vorgenannten und der rechtlich gebotenen Gleichbehandlung von Abgeordneten ist eine entsprechende Regelung angezeigt.

Ergebnis:

Wir haben den Antrag zurückgezogen. Als klar war, dass der Antrag keine Mehrheit findet, haben wir den Antrag zurückgezogen.