Attest ab dem ersten Krankheitstag: Was plant der Kreis?
Die Bundesregierung plant eine Krankschreibung ab dem ersten Tag. Mit einer Kleinen Anfrage wollten wir wissen, was das für die rund 1.150 Beschäftigten der Kreisverwaltung heißt und ob der Kreis die Regel überhaupt umsetzen will.
Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke · eingereicht am 10. Juli 2026 · Stand: beantwortet
Darum geht's
Wer mit Fieber im Bett liegt, soll künftig schon am ersten Tag zur Arztpraxis, um sich eine Krankschreibung zu holen. Darauf hat sich die Regierungskoalition im Juli 2026 verständigt. Bisher ist ein Attest gesetzlich erst ab dem vierten Krankheitstag nötig. Mehrere Städte, darunter München und Münster, haben bereits angekündigt, die neue Regel nach Möglichkeit nicht anzuwenden. Wir wollten wissen, wie der Rheingau-Taunus-Kreis als Arbeitgeber damit umgeht.
Was wir wissen wollten
Wie oft sind Beschäftigte der Kreisverwaltung krank? Wie viele fallen länger aus, und was tut der Kreis für sie? Wie bewertet der Landrat den zusätzlichen Aufwand? Und wird der Kreis die Attestpflicht ab Tag eins umsetzen, wenn Arbeitgeber davon abweichen dürfen?
Was die Verwaltung antwortet
- Krankheitstage: Im Schnitt waren Beschäftigte 2025 an 19 Tagen krank (2023: 21, 2024: 18). Die Krankheitsquote lag 2025 bei 9,45 Prozent.
- Lange Ausfälle: 186 Beschäftigte, also gut 16 Prozent, waren 2025 länger als sechs Wochen krank. Für sie gibt es eine stufenweise Wiedereingliederung, ein betriebliches Eingliederungsmanagement und individuelle Lösungen wie kürzere Arbeitszeiten, mehr Homeoffice oder Hilfsmittel.
- Mehr Bürokratie: Jede elektronische Krankschreibung muss die Personalverwaltung von Hand abrufen, oft mehrfach, weil sie noch nicht hinterlegt ist. Mehr Krankschreibungen bedeuten also mehr Aufwand.
- Keine generelle Attestpflicht: Wenn Arbeitgeber abweichen dürfen, will der Kreis das voraussichtlich tun. Schon heute verlangt er ein Attest ab Tag eins nur in begründeten Einzelfällen. Eine generelle Pflicht widerspräche laut Verwaltung dem Grundsatz, dass Führungskräfte ihren Beschäftigten vertrauen.
Wie es weitergeht
Beschlossen ist noch nichts: Ein Gesetzentwurf liegt bisher nicht vor, und Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas hat die Regel Ende August selbst infrage gestellt (Stand: Oktober 2026). Sobald klar ist, wie das Gesetz aussieht, schauen wir, ob der Kreis bei seiner Linie bleibt.
Krankheitstage in der Kreisverwaltung
Durchschnittliche Krankheitstage pro Kopf und Jahr
Quelle: Antwort der Kreisverwaltung (Personalmanagement) auf die Kleine Anfrage 10/26 vom 06.08.2026
Dateien
- Kleine Anfrage 10/26: Attestpflicht ab Tag 1 (PDF)
PDF-Datei (259 KB)
