Schulbegleitung: Wie schnell bewilligt der Kreis?
Für viele Kinder mit Behinderung ist eine Schulbegleitung die Voraussetzung, um überhaupt am Unterricht teilnehmen zu können. Gemeinsam mit den Grünen wollen wir wissen, wie der Kreis diese Hilfe bewilligt, wie lange Familien warten müssen und wie oft sie dagegen vorgehen.
Kleine Anfrage der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke · eingereicht im September 2026 · Stand: Antwort steht noch aus
Darum geht's
Manche Kinder brauchen im Schulalltag eine feste Person an ihrer Seite, etwa wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung. Diese Schulbegleitung heißt offiziell Teilhabeassistenz. Ob ein Kind sie bekommt und für wie viele Stunden pro Woche, entscheidet der Kreis auf Antrag der Eltern. Für die Familien hängt davon viel ab: Ohne Bewilligung kann ein Kind oft nicht oder nur eingeschränkt zur Schule gehen.
Was wir wissen wollten
Alle Fragen sollen jeweils für die Jahre 2023, 2024 und 2025 beantwortet werden:
- Bewilligungen: Wie viele Schulbegleitungen hat der Kreis jedes Jahr neu bewilligt? In wie vielen Fällen waren es genau 15 Stunden pro Woche, und wie viele Stunden braucht ein Kind im Schnitt tatsächlich?
- Vor der Entscheidung: Wie oft hat sich der Kreis vorher die Situation an der Schule angeschaut oder mit den Eltern ein Gespräch über den Hilfebedarf geführt?
- Wartezeit: Wie oft kam der Bescheid innerhalb der gesetzlichen Frist, und wie lange hat es in den übrigen Fällen im Schnitt gedauert?
- Budget: Gibt es eine Obergrenze für das Geld, aus dem die Schulbegleitungen bezahlt werden? Wurde sie ausgeschöpft, und gab es Bedarf, der deshalb nicht bewilligt werden konnte?
- Streit um Bescheide: Wie viele Widersprüche, Eilverfahren und Klagen gab es, wie oft haben die Familien ganz oder teilweise recht bekommen, und was hat das den Kreis an Verfahrens- und Anwaltskosten gekostet?
Wie es weitergeht
Die Antwort der Kreisverwaltung steht noch aus. Sobald sie vorliegt, ergänzen wir diesen Beitrag um die Zahlen.
