Freiwerdendes Gebäude für ein Frauenhaus nutzen
Der Kreisausschuss wird gebeten, gemeinsam mit der AWO und dem Caritasverband zu prüfen, ob Gebäude die nicht mehr für die Unterbringung von Geflüchteten benötigt werden, sich für ein Frauenhaus eignen und ob eine Anmietung möglich ist.
Begründung:
Da die bisher geprüften leer stehenden Gebäude für ein Frauenhaus nicht geeignet waren und Unterkünfte für Geflüchtete frei werden, sollen diese auf ihre Eignung für ein Frauenhaus geprüft werden. Ein Neubau würde zu lange dauern, da ein geeignetes Grundstück fehlt und die Finanzierung nicht gesichert ist. Deshalb wäre die Anmietung eines freiwerdenden Gebäudes wahrscheinlich die bessere Lösung.
