Antrag: Mehr direkte Demokratie
A N T R A G
der Fraktion Die Linke
betreffend
das Vorgehen zur Magistratswahl
für mehr Transparenz und Demokratie
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Beschluss
- Die Stadtverordnetenversammlung wird die Liste zur Wahl der Beigeordneten der Stadtverordnetenversammlung in der Weise aufstellen, dass die zu vergebenden Plätze ausgelost werden.
- Ausgelost werden die verfügbaren Plätze unter allen Wählerinnen und Wählern, die bei der
vorangegangenen Kommunalwahl am 15.03.2026 im Wählerverzeichnis geführt wurden. - Es sollen zunächst 100 Lose gezogen werden. Die ersten 12 Plätze werden als Beigeord nete zur Wahl gestellt. Lehnt ein ausgeloster Kandidat ab, rücken die übrigen gelosten Kandidaten auf. Wenn die 100 originär gelosten Kandidaten nicht ausreichen, etwa wegen zu vieler Absagen, so werden zu einem späteren Zeitpunkt weitere Lose gezogen.
- Mit der Durchführung der Auslosung wird das Gremienbüro beauftragt.
- Die Ziehung erfolgt öffentlich in der Woche nach der Fassung dieses Beschlusses in einer eigens dazu einberufenen Sitzung des Ältestenrates.
- Die auf diese Weise zustandekommende Liste wird von der Stadtverordnetenversammlung in einer späteren Sitzung durch einen gesonderten Beschluss formell gewählt werden.
Begründung
Der Magistrat ist ein wichtiges Organ der kommunalen Selbstverwaltung. Seine Besetzung sollte daher nicht dem Parteienwesen zum Opfer fallen, denn das Ergebnis dieses „bewährten“ Vorgehens ist ein zunehmender Vertrauensverlust in die Politik, den wir derzeit überall beobachten können.
Dies ist ein gefährlicher, aber systemisch bedingter Effekt, der ganz von allein auftritt, wenn man nicht aktiv gegensteuert, aber genau das wollen wir tun.
- Das vorgeschlagene Prozedere entspricht in etwa dem Konzept eines Bürgerrates, das bereits weitläufig erprobt ist. Hierzu werden zufällig Bürgerinnen und Bürger ausgelost, um über eine bestimmte Fragestellung zu beraten. Im Anschluss sollen sie eine Empfehlung an die Politik aussprechen.
- Das große Problem solcher Bürgerräte ist jedoch gerade der lediglich empfehlende Charakter der Entscheidung. Stattdessen ist es nötig, bestimmte Positionen innerhalb der Verwaltung mit tatsächlicher Entscheidungsbefugnis nach dem Losverfahren zu besetzen.
Der Erfolg solch eines Vorgehens ist intensiv erforscht und zeigt durchgehend positive Effekte.
- Das Konzept der ausgelosten Besetzung hat sich in der Praxis bewährt. Der Demokratiefond der Vereinten Nationen (UN Democracy Fund), die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), der Europarat und die Europäische Kommission oder auch die Bundestagsverwaltung befürworten und empfehlen sogar den Einsatz.1
- Sowohl die Konrad-Adenauer-Stiftung2 als auch die Friedrich-Ebert-Stiftung3 haben den Ein satz von solch gelosten Gremien untersucht und stützen die Erfahrungen aus der Praxis. Insbesondere eine größere Akzeptanz von Entscheidungen der so getroffenen Entscheidungen sowie ein größeres Interesse am politischen Prozess konnte festgestellt werden.
Der Vorschlag ist auch rechtlich umsetzbar.
- Gemäß §§ 9 Abs. 2, 65 Abs. 1 HGO besteht der Magistrat aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem, dem Ersten Beigeordneten und weiteren Beigeordneten.
- Diese Beigeordneten werden gemäß §§ 9 Abs. 1 S. 3, 39a Abs. 1 S. 1 HGO von der Stadtverordnetenversammlung gewählt. Die Einheitsliste ist möglich gemäß § 55 Abs. 2 HGO.
- Weitere Bestimmungen für die Auswahl gibt es nicht. Die Auswahl von Wahlvorschlägen per Los ist möglich.
Der Beschluss sollte daher wie beantragt gefasst werden.
1) statt aller: Enabling National Initiatives to Take Democracy Beyond Elections – New York: UN Democracy Fund, 2025
2) Peter Fischer-Bollin: Zukunftsmodell Bürgerrat? – Berlin: Konrad-Adenauer-Stiftung, 2021
3) Brigitte Geissel, Stefan Jung: Mehr Mitsprache wagen – Bonn: Friedrich-Ebert-Stiftung, 2019
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Historie
23. April 2026
Der Antrag wurde abgelehnt.
Ja: 3 | Nein: 41 | Enthaltung: 0
8. April 2026
Der Antrag wurde eingereicht.
