Antrag: Untersuchungsausschuss zum Hessentag
D R I N G L I C H K E I T S A N T R A G
der Fraktion Die Linke
betreffend
die Einrichtung eines Akteneinsichtsauschusses
zwecks Überwachung des Verwaltungshandelns zum Hessentag 2027
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Beschluss
- Es wird ein Akteneinsichtsausschuss gemäß § 50 Abs. 2 S. 2 HGO eingerichtet; als Akteneinsichtsausschuss wird der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss bestimmt.
- Der Arbeitsauftrag des Ausschusses lautet:
Sichtung aller Dokumente, die der Hochschulstadt Idstein (einschließlich Eigengesellschaften) bezüglich des Hessentages 2027 vorliegen, um das Handeln der Verwaltung nachzuvollziehen und zu überprüfen; dies umfasst insbesondere…- Verträge einschließlich Vorverträge, Absichtserklärungen, Entwürfe, etc.
- Schriftwechsel, ganz gleich, ob per Brief, Fax, E-Mail, SMS, Instant Messaging
- Hinweise, Informationsblätter, Ausschreibungsbedingungen, Akten- und Gesprächsnotizen
Begründung
Die vom Bürgermeister selbstständig erteilten Informationen sind nicht ausreichend, um eine effektive Kontrolle der Hessentagsplanung und der damit verbundenen Verpflichtungen der Hochschulstadt Idstein zu ermöglichen.
Der Informationsstand ist derart unzureichend, dass erst gar keine Einschätzung möglich ist, welche Anfragen oder Anträge sinnvollerweise gestellt werden können. Insbesondere wurden mehrfach gezielte Auskunftsgesuche abgelehnt oder gleich ganz ignoriert.
Auch die bereits bestehende Hessentagskommission konnte hier keine Abhilfe schaffen. Zudem handelt es sich dabei um eine Kommission des Magistrats. Die Stadtverordnetenversammlung sollte jedoch auch eigenen Nachforschungen anstellen.
Die Dringlichkeit begründet sich bereits in den zeitnahen Entscheidungen, die aktuell in Bezug auf den Hessentag beinahe täglich getroffen werden und die Stadtverordnetenversammlung hier keine Zeit verlieren darf, endlich Klarheit zu bekommen.
Im Übrigen zeichnet sich ab, dass die Kosten der Austragung bei Weitem nicht so klar einzugrenzen sind, wie der Bürgermeister dies im Vorfeld der Entscheidung dargestellt hat, was die Auswirkungen eines verzögerten Eingreifens ungleich verheerender macht.
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Historie
3. September 2026
Der Antrag wurde angenommen. // HINWEIS Damit ein Ausschuss zur Akteneinsicht gebildet wird, reicht es gemäß § 50 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung aus, dass eine Fraktion dies fordert. Der Antrag war somit eine reine Formsache, in der Sitzung am 3. September wurde durch den Sitzungsleiter lediglich bekannt gegeben, dass aufgrund unseres Antrags nun ein solcher Ausschuss eingerichtet wird. Eine Abstimmung war nicht erforderlich.
26. August 2026
Der Antrag wurde eingereicht.
