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Antrag: Videoübertragung von Sitzungen

Stadtfraktion Idstein

A N T R A G

der Fraktion Die Linke

betreffend

die Änderung der Hauptsatzung der Stadt Idstein: Livestream und Mediathek für die Stadtverordnetenversammlung

zwecks zeitgemäßen, barrierefreien Zugangs zum parlamentarischen Geschehen

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Beschluss

Aufgrund des § 52 Abs. 3 der Hessischen Gemeindeordnung wird die Hauptsatzung der Stadt Idstein in der Fassung der 18. Änderungssatzung vom 29. Juni 2026 wie folgt geändert:

Nach § 11a wird folgender neuer § 11 b eingefügt:

§ 11b Film- und Tonaufnahmen, Internetübertragung

(1) In öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung, der Ausschüsse, der Ortsbeiräte sowie des Ausländerbeirats sind Film- und Tonaufnahmen durch die Medien mit dem Ziel der Veröffentlichung oder der Übertragung im Internet zulässig. Die Film- und Tonaufnahmen sind der oder dem Vorsitzenden vor Beginn der Sitzung anzuzeigen. Die Medienvertreterin oder der Medienvertreter hat auf Verlangen der oder des Vorsitzenden einen Nachweis über ihre oder seine Berechtigung zu führen.

(2) Eine Internetübertragung öffentlicher Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung via Live-Stream in Bild und Ton ist zulässig; dies gilt nicht für die öffentlichen Sitzungen der Ausschüsse, der Ortsbeiräte und sonstigen gemeindlichen Gremien.

(3) Die Film- und Tonaufnahmen nach Abs. 2 werden für die Dauer von sechs Monaten ab dem Tag der Sitzung in einer öffentlich zugänglichen Internet-Mediathek zum Abruf bereitgestellt.

 

Begründung

Zahlreiche hessische Kommunen übertragen ihre öffentlichen Sitzungen längst erfolgreich im Internet, wie unsere Nachbargemeinde Niedernhausen zeigt. In der vergangenen Wahlperiode wurde fraktionsübergreifend dafür plädiert, diese Grundsatzentscheidung der neu zu wählenden Stadtverordnetenversammlung zu überlassen. Nach der Kommunalwahl liegt die Verantwortung nun bei uns, Idstein zeitgemäß aufzustellen und die rechtlichen Möglichkeiten des novellierten § 52 Abs. 3 HGO zu nutzen. Dabei geht es an dieser Stelle um eine bewusste Richtungsentscheidung. Angesichts eines spürbar sinkenden Vertrauens in politische Prozesse genügt es nicht mehr, Entscheidungen lediglich im Nachhinein zu verkünden. Echtes Vertrauen entsteht dort, wo das Ringen um die beste Lösung für alle nachvollziehbar ist. Ein Livestream macht kommunale Entscheidungswege transparent und stärkt die Bindung zwischen Bürgerschaft und Kommunalpolitik. Die operativen und technischen Details der Ausgestaltung verbleiben wie gewohnt in der Zuständigkeit des Magistrats.

Ein Livestream ist zudem ein praktischer Schritt für mehr soziale Teilhabe. Schichtdienstleistende, Alleinerziehende, pflegende Angehörige sowie mobilitätseingeschränkte Menschen können die abendlichen Sitzungen in der Stadthalle oft nicht persönlich besuchen. Die digitale Übertragung baut diese Barrieren ab und bringt die parlamentarische Arbeit direkt zu den Idsteinerinnen und Idsteinern. Das ehrenamtliche Engagement im Stadtparlament lebt von ehrlicher Sacharbeit für unsere Stadt und nicht von rhetorischer Perfektion. Gleichzeitig schützt eine amtliche, ungeschnittene Übertragung die Integrität der parlamentarischen Debatte. Sie nimmt jenen Bestrebungen den Raum, die Sitzungsverläufe selektiv verkürzen oder einzelne Wortmeldungen instrumentalisieren, um das Vertrauen in die kommunale Selbstverwaltung zu schwächen. Die vollständige Dokumentation macht für alle nachvollziehbar, wer sich an der konstruktiven Lösungsfindung beteiligt und wer die Institutionen der Kommunaldemokratie pauschal infrage stellt.

Als gewählte Stadtverordnete sollten wir maximale Transparenz nicht als Risiko, sondern als Vertrauensbeweis gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern begreifen und diesen Schritt nun gemeinsam vollziehen.

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