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Vermögensabgabe #jetzt

st eine #Vermögensabgabe verfassungsgemäß?

Ja. Ein aktuelles Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages bezeichnet sie als "grundsätzlich verfassungsrechtlich zulässig".

Die Bundesregierung begründete im Nachtragsbundeshaushalt 2020 die Kreditaufnahme weit über die Grenzen der Schuldenbremse hinaus mit Verweis auf Artikel 115 des Grundgesetzes mit "Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen."

Nach der Finanzkrise wurde in einem juristischen Gutachten von J. Wieland diesbezüglich argumentiert: "Es wäre widersprüchlich, wenn der Finanzbedarf des Bundes als Folge der Finanzkrise den Bund zwar berechtigte, über die Grenzen der so genannten Schuldenbremse hinaus Kredite aufzunehmen, wenn ihm aber nicht erlaubt wäre, durch die Erhebung einer einmaligen Vermögensabgabe seine Staatsverschuldung wieder zu senken."

Mit Wielands Argumentation wie auch mit der Entscheidung des Bundestags über den Nachtragsbundeshaushalt 2020 ist eine Vermögensabgabe im Nachgang der Corona-Krise verfassungsrechtlich möglich.

https://www.die-linke.de/.../faq-vermoegensabgabe-zur.../

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