Wahlen für Bürger*innen im Ausland

Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen.

Unter folgendem Link erfährst du alles Wichtige, wenn du aus dem Ausland wählen möchtest

www.die-linke.de/wahlen/wahlhilfe/fuer-buergerinnen-und-buerger-im-ausland/